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Allgemeine Reisebedingungen
- Mit der Anmeldung und der Anzahlung von 30 € auf den Reisepreis, bietet Ihr der DLRG den Abschluss eines Reisevertrages über die in diesem Prospekt beschriebene Reise an. der Vertrag kommt zustande, wenn die DLRG die Anmeldung in Textform bestätigt.
- Der Reisepreis gem.
Preisliste ist spätestens am 08.07.2022 fällig. Ist bis zu diesem
Termin noch kein Insolvenzsicherungsschein zugesandt worden, ist der Reisepreis
mit dessen Zusendung fällig und zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens
so, dass der Geldeingang am 12.07.2022 bzw. 5 Tage nach Zusendung des
Insolvenzscheins auf dem Konto der DLRG gutgeschrieben ist, kann die DLRG den
Vertrag kündigen und den Platz an eine andere Person vergeben. Die DLRG
hat nur dann Anspruch auf die Anzahlung wenn der Vertrag durch Zusendung der
Bestätigung zustande kommt. Andernfalls erhaltet Ihr die
Anzahlung zurück.
- Der Umfang der von der DLRG
geschuldeten Leistungen ergibt sich aus diesem Prospekt sowie der sich darauf
beziehenden Reisebestätigung.
- Die DLRG behält sich vor,
die vereinbarten Leistungen im Einzelfall auch nach Vertragsschluss abzuändern,
soweit dies notwendig und der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
a. Die DLRG kann bis 14 Tage vor dem Abreisetag den Reisevertrag kündigen, wenn
die im Prospekt angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b. Wegen höherer Gewalt kann der Reisevertrag unter den Voraussetzungen und mit
den Folgen aus § 651 j BGB gekündigt werden.
c. In beiden Fällen wird die DLRG Euch unverzüglich benachrichtigen.
d. Ihr könnt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Aus Beweisgründen
sollte dies aber schriftlich erklärt werden.
In diesem Fall schuldet Ihr eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand i. H. v. 30,00 €. Bei Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Fahrtbeginn
schuldet Ihr 50% des Reisepreises, bei Rücktritt innerhalb von vier Wochen
vor Fahrtbeginn den gesamten Reisepreis. Es steht Euch frei, der DLRG
nachzuweisen, dass durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden als die Pauschale entstanden ist. Eine
Reiserücktrittskostenversicherung empfiehlt sich, diese kann z. B. bei der
Bernhard Assekuranz, 82054 Sauerlach genommen werden.
- Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, könnet Ihr nur dann die gesetzliche Gewährleistung
(Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung, Schadenersatz)
verlangen, wenn Ihr es nicht schuldhaft unterlasst, den Mangel während der
Reise der Leitung anzuzeigen oder, falls nicht erreichbar, der DLRG
(Priggenhagen, 49593 Bersenbrück, Tel. 05439/2175).
Zur Beseitigung eines Mangels haben Sie der DLRG eine angemessene Frist
einzuräumen. Erst nach deren erfolglosem Ablauf dürfen Sie selbst Abhilfe
schaffen oder bei einem erheblichen Mangel, kündigen, es sei denn, Abhilfe ist
unmöglich, wird von der DLRG verweigert oder ein besonderes Interesse
Ihrerseits erfordert sofortige Abhilfe oder Kündigung.
Gewährleistungsansprüche müssen binnen eines Monats nach dem vertraglichen
Reiseende bei der DLRG geltend gemacht werden, es sei denn, es trifft
Euch an der Nichteinhaltung der Frist keine Schuld. Die Ansprüche
verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
- Für die Beschaffung von
Ausweisen und andere Formalitäten, auf die im Prospekt hingewiesen wird, ist
jeder selbst verantwortlich. Könnt Ihr wegen eines diesbezüglichen
Versäumnisses die Reise nicht durchführen, schulden Ihr der DLRG die Beträge
gemäß Punkt 4.d.
- Verstoßt Ihr durch grob
ordnungswidriges Verhalten gegen Anordnungen des Leitungsteams und
beeinträchtigen so die Reise oder andere Teilnehmer, kann die DLRG Euch
von der weiteren Reise ausschließen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Strafgesetzbuch. Daraus
entstehenden Schaden habt Ihr zu tragen.
Krankheiten, die die Reise oder die anderen Reisenden beeinträchtigen könnten,
sind, soweit bekannt, vorher mitzuteilen. Geschieht das nicht, habt Ihr daraus
entstehenden Schaden zu tragen.
- Reiseveranstalter ist die DLRG OG Bersenbrück e.V.
Priggenhagen 16 49593 Bersenbrück
- Insolvenzversicherung besteht bei
toursvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH Elisenstraße 3, 80335 München
Zum Schluss noch ein selbstverständlicher Hinweis:
Wir sind in einem anderen Land als Gäste und es wird erwartet, dass wir die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und Toleranz und Rücksicht üben. Das Recht der Anderen auf Ihren Urlaub sollte auch von jedem akzeptiert werden. Nicht zuletzt sollte auch diese Reise als Möglichkeit dienen, in kleinen Schritten auf andere Kulturen zuzugehen und die Umwelt weitestgehend zu schonen.¶
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